Krankengymnastik
Die Krankengymnastik als Bestandteil ärztlich verordneter physikalischer Therapie nutzt Bewegung - vornehmlich die Eigentätigkeit des Patienten - zu Heilungszwecken. Prophylaktische, therapeutische und rehabilitative Ziele sind Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich oder die Schulung von Ersatzfunktionen bei nicht rückbildungsfähigen Störungen. Zwingende Voraussetzung für die Behandlung ist der krankengymnastische Befund. Der auf die Krankheit und die Person des Patienten bezogen ist. Die angewandten Verfahren sind spezielle krankengymnastische Techniken, für den Kranken dosierte Bewegungsformen aus Sport und Gymnastik für Gesunde sowie Bewegungsabläufe aus den Alltagsbewegungen. Lern-, Übungs- und Trainingsprinzipien zur schadlosen Leistungssteigerung wurden aus den Leibeserziehung, dem Sport und der Sportmedizin übernommen. Andere Verfahren der physikalischen Therapie wie Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie u. a. werden - wenn erforderlich - ergänzend und unterstützend kombiniert. Die krankengymnastische Behandlungssituation - ob Einzel- oder Gruppenbehandlung - ist gekennzeichnet durch die personelle Begegnung von Behandler und Patient.
Entnommen aus: Grundlagen der Krankengymnastik I, Georg Thieme Verlag Stuttgart Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage, einschließlich der erforderlichen Massage als Einzelbehandlung (Position 1a/1blaut VdAk Rahmen-Vertrag)
Definition: Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfasst, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie
- unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits,
- mit bewusster Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, der Förderung der sensomotorischen Funktionen, anerkannt sind.
- Das therapeutische Vorgehen mit Krankengymnastik ist angezeigt bei
- angeborenen und degenerativen Veränderungen der Strukturen des Haltungs- und Bewegungsapparates,
- bei traumatisch, entzündlich und funktionell bedingten Bewegungsstörungen,
- bei zentral (zerebral, zerebellären und spinal) bedingten Bewegungsstörungen,
- bei peripheren Lähmungen und bei atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen und funktionellen Störungen von Organsystemen.
Leistungen:
- Erstellung der krankengymnastischen Befunderhebung im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrages;
- Behandlung funktionsgestörter Gelenke;
- Stabilisierung überbeweglicher Gelenke:
- Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts;
- Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen;
- Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur, auch mit Geräten;
- Schmerzstillende und tonusregulierende Maßnahmen;
- Schulung physiologischer Haltung und Bewegung;
- Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation;
- Durchblutungsfördernde und entstauende Maßnahmen;
- Anwendung von Massagegriffen im Rahmen der lokalen Beeinflussung im Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der krankengymnastischen Behandlung;
- Maßnahmen zur Verminderung von pathologischen Bewegungsmustern;
- Maßnahmen zur Regulierung des Haltungs- und Bewegungstonus;
- Ergänzende Beratung in Bezug auf das Krankheitsbild in Aktivitäten des täglichen Lebens.
Angepasst an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden Behandlungsziele anzustreben:
- Bestmögliche Beherrschung der statischen Körperfunktionen
- Bestmögliche Erarbeitung funktioneller und koordinierter Bewegungsabläufe.
Behandlungsdauer: Richtwert 15 - 25 Minuten.