Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife als Einzelbehandlung
(Position 1 f laut VdAk - Rahmenvertrag)
Definition:
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentralen Störungen
Leistungen: Die Leistungen umfassen insbesondere die unter den Positionen 1 a, 1 b genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath, Vojta, PNF u.a. Nur abrechenbar bei Nachweis über einen abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern anerkannten Weiterbildungslehrgang von mindestens 120 Stunden nach Bobath, Vojta oder PNF.
Behandlungsdauer: Richtwert 25 bis 35 Minuten